Allgemeine Geschäftsbedingungen Rail Event AG

Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden für individuell ausgeschriebene Reisen oder bei gebuchten Charterfahrten Anwendung. Es ist möglich, dass bei der Ausschreibung oder in der Offerte der gebuchten Reise weitere Hinweise und Bedingungen stehen, welche Vertragsinhalt sind. Solche Hinweise und Bedingungen gehen diesen AGB’s vor.

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rail Event AG

1.1 Zahlungsbedingungen

Bei Vertragsabschluss stellen wir eine 1. Anzahlung in der Höhe von CHF ​xx.xx​ in Rechnung. 30 Tage vor der Fahrt sind 80% des voraussichtlichen Gesamtbetrages auf unser Konto zu überweisen. Die Endabrechnung erfolgt nach der Fahrt; der noch ausstehende Betrag ist innert 30 Tagen auf unser Konto zu überweisen.

1.2 Annullationen

Annullationen werden wie folgt verrechnet:

bis 20 Tage vor der Reise 20% des Gesamtpreises
19 bis 10 Tage vor der Reise 50% des Gesamtpreises
unter 10 Tage vor der Reise 80% des Gesamtpreises
bei Nichterscheinen 100% des Gesamtpreises

zuzüglich allfälliger Forderung Dritter bleiben vorbehalten. Teilannullationen verrechnen wir nach Aufwand. Bitte teilen Sie uns Änderungen der Teilnehmerzahlen frühzeitig mit.

1.3 Haftung

Kann das bestätigte Fahrzeug nicht bereitgestellt werden, übernimmt die entsprechende Eisenbahnunternehmung in Absprache mit dem Kunden die Ersatzlösung. Tritt während der Reise am bestätigten Fahrzeug ein Defekt auf, stellt die entsprechende Eisenbahnunternehmung einen Ersatztransport sicher, wobei Rail Event AG behilflich sein kann.

Wurden die vereinbarten Leistungen nicht oder nicht richtig erbracht, so haftet Rail Event AG für direkte Schäden, sofern sie oder einer ihrer Leistungsträger ein grobes Verschulden trifft. Die Haftung ist auf den zweifachen Arrangementpreis pro Person beschränkt.

Wurden die vereinbarten Leistungen gemäss Pauschalreisegesetz nicht oder nicht richtig erbracht, so haftet Rail Event AG für direkte Schäden, sofern Sie oder einer ihrer Leistungsträger an der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung ein Verschulden trägt.

1.4 Haftungsausschluss

Rail Event AG übernimmt keinerlei Haftung, wenn die Nichterfüllung oder nicht angemessene Vertragserfüllung oder der entstandene Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

  • Versäumnisse Ihrerseites vor oder während der Reise.
  • Unvorhersehbare oder nicht ableitbare Versäumnisse eines Dritten, welcher an der vertraglichen Leistung nicht beteiligt ist.
  • Höhere Gewalt, Streiks oder andere Ereignisse, die Rail Event AG oder die beteiligten Leistungsträger nicht voraussehen oder abwenden konnten.

Die Leistungen der Rail Event AG beschränken sich auf die Organisation der Gruppenreise und die Vermittlung von allfälligen weiteren Leistungen. Für die Eisenbahntransportleistungen ist die Rail Event AG nicht haftbar. In diesem Fall kommen die entsprechenden Bestimmungen über die Haftung der Eisenbahnunternehmungen zur Anwendung.

Vermittelt Ihnen Rail Event AG Reisearrangements anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen in fremdem Namen und auf fremde Rechnung, so schliessen Sie den Vertrag mit jenem Unternehmen ab und es gelten deren Vertrags- und Reisebedingungen.

1.5 Anwendbares Recht 

Im Verhältnis zwischen Ihnen und Rail Event AG ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Frauenfeld.